Laut Beschluss des Rates der Tageseinrichtung vom 10.10.2023 wurden folgende Aufnahmekriterien festgelegt:
1. Kindeswohlgefährdung
2. Berufstätigkeit beider Elternteile
3. Alleinerziehend und berufstätig
4. Konfession
5. Ortszugehörigkeit
6. Geschwisterkind in der Kita
7. Vorschulkind
8. Migration/ Deutschkurs beider Elternteile
Der Rat der Tageseinrichtung entscheidet in Notfällen individuell.
Bei Punktegleichheit entscheidet das Alter:
- Ältestes Ü3 Kind
- Ältestes U3 Kind